bestätigen

bestätigen

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be|stä|ti|gen [bə'ʃtɛ:tɪgn̩]:
a) <tr.; hat (etwas) für richtig, zutreffend erklären:
er bestätigte ihre Worte.
Syn.: bezeugen.
b) <tr.; hat mitteilen, dass man etwas erhalten hat:
den Empfang eines Briefs, einer Sendung bestätigen.
c) <tr.; hat als richtig erweisen:
das bestätigt meinen Verdacht.
Syn.: bekräftigen, bestärken, erhärten, stärken, unterstützen, vertiefen.
d) <+ sich> sich als wahr, richtig erweisen:
die Nachricht hat sich bestätigt, seine Befürchtungen haben sich bestätigt.
Syn.: sich bewahrheiten, sich als richtig herausstellen, sich als wahr herausstellen, sich als zutreffend erweisen, sich als zutreffend herausstellen.

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be|stä|ti|gen 〈V.; hat
I 〈V. tr.〉
2. als richtig anerkennen, für gültig erklären
● jmds. Ansicht, Meinung \bestätigen; eine Behauptung \bestätigen; Beschlüsse \bestätigen; den Empfang einer Postsendung \bestätigen; eine Urkunde \bestätigen; das bestätigt meinen Verdacht, meine Vermutung ● eidlich \bestätigen; unterschriftlich \bestätigen ● jmdn. in seiner Meinung \bestätigen ● damit sehe ich meine Auffassung bestätigt
II 〈V. refl.〉 sich \bestätigen sich als wahr herausstellen, sich bewahrheiten ● es hat sich bestätigt, dass ...; meine Befürchtungen haben sich bestätigt; das Gerücht hat sich bestätigt
[<ahd. statigon; zu statig „stetig“]

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be|stä|ti|gen <sw. V.; hat [mhd. bestætigen, zu stet]:
1.
a) für richtig, zutreffend erklären:
eine Nachricht amtlich, offiziell b.;
eine telefonische Buchung schriftlich b.;
das kann ich b.;
das Berufungsgericht hat das Urteil bestätigt (Rechtsspr.; für gültig erklärt);
b) als richtig erweisen:
das Ereignis bestätigt meine Vermutungen;
sich bestätigt fühlen;
c) <b. + sich> sich als zutreffend, richtig erweisen:
die Nachricht, der Verdacht, das Gerücht hat sich bestätigt.
2. (Kaufmannsspr.) mitteilen, dass man eine Sendung o. Ä. empfangen hat:
das Eintreffen der Ware, einen Brief, eine Bestellung b.
3. in einer Stellung, einem Amt anerkennen; eine Amtseinsetzung beurkunden:
er wurde als Leiter der Schule bestätigt;
bei den Wahlen wurde sie im Amt bestätigt.

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be|stä|ti|gen <sw. V.; hat [mhd. bestætigen, zu ↑stet]: 1. a) für richtig, zutreffend erklären: eine Nachricht amtlich, offiziell b.; eine telefonische Buchung schriftlich b.; die Studenten mussten dies Alibi noch b. (Kemelman [Übers.], Dienstag 199); das Berufungsgericht hat das Urteil bestätigt (Rechtsspr.; für gültig erklärt); ich konnte seine Entscheidung nur mit einem „C'est exact“ b. (Th. Mann, Krull 322); b) als richtig erweisen: das Ereignis bestätigt meine Vermutungen; Die Ermittlungen des Dr. Amerung bestätigten Helmckes schwelenden Argwohn (Prodöhl, Tod 66); Die Statistik für 1975 bestätigt diesen Trend (Klee, Pennbrüder 48); Nixons Reise ... scheint zu b., dass es besser ist, Kontakte zu halten, als sie abzubrechen (Dönhoff, Ära 141); sich bestätigt fühlen; c) <b. + sich> sich als zutreffend, richtig erweisen: die Nachricht, der Verdacht hat sich bestätigt; Verwunderlich freilich wäre es nicht, wenn sich das Gerücht bestätigte (Dönhoff, Ära 77); d) (Sport) unter Beweis stellen: seine Überlegenheit b.; Meier ... bestätigte seine Klasse mit zwei Siegen (Saarbr. Zeitung 9. 7. 80, 20); Damit bestätigte Gaspoz seinen Sieg vom vergangenen Montag ... auf eindrückliche Art (NZZ 21. 12. 86, 33); Ich ... bin glücklich, hier meine WM-Titel von Lake Placid b. zu können (NNN 25. 2. 88, 3). 2. (Kaufmannsspr.) mitteilen, dass man eine Sendung o. Ä. empfangen hat: das Eintreffen der Ware, einen Brief, eine Bestellung b. 3. in einer Stellung, einem Amt anerkennen; eine Amtseinsetzung beurkunden: er wurde als Leiter der Schule bestätigt; Außerdem haben die Ostler diesen Kanzler seit der Vereinigung zweimal im Amt bestätigt, und am 27. September 1998 werden wir es wieder tun (Zeit 16. 1. 98, 40). 4. (Jägerspr.) das Vorhandensein eines Wildes [u. den Wildwechsel] in einem Revier erkennen: er konnte schon mehrfach den Zwölfender b.

Universal-Lexikon. 2012.

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